• Saalerstraße 100 - 51429 Bergisch Gladbach
  • 02204/64748

Eislaufordnung

  1. Die Eintrittskartenpreise für die öffentlichen Eislaufzeiten sind am Eingang zur Eissportarena ersichtlich. Das Betreten ist nur nach vorheriger Lösung der Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarten berechtigen nur zur einmaligen Benutzung während einer der Laufzeiten und verlieren mit deren Beendigung ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarten für die öffentlichen Eislaufzeiten berechtigen nicht zum Besuch einer Eissportveranstaltung. Durch die Lösung eines Eintrittsausweises unterwirft sich jeder Besucher den Bestimmungen dieser Eislaufordnung.
  2. Die Eislaufzeiten sind aus dem Zeitplan ersichtlich. Bei Veranstaltungen entfallen die betreffenden Laufzeiten. Die dauernde oder vorübergehende Schließung der Eissportarena, sowie eine Änderung der Laufzeiten, werden rechtzeitig in der Eissportarena und Tagespresse angekündigt.
  3. Der Aufenthalt in den Garderoben- und Umkleideräumen ist nur Eisläufern und Begleitpersonen von Jugendlichen gestattet.
  4. Jeder Eisläufer hat sich auf der Eisbahn so zu verhalten, dass er Andere nicht gefährdet und belästigt. Auf ältere Personen und Kinder ist Rücksicht zu nehmen. Zur Vermeidung von Unfällen ist insbesondere Folgendes nicht gestattet:
    • Jede gewerbliche Betätigung, auch die Erteilung von Eislaufunterricht, sofern vom ESV Bergisch Gladbach e. V. nicht ausdrücklich eine Genehmigung dazu erteilt wurde.
    • Schnelllaufen, Kettenlaufen, Sprungfiguren und Fangen spielen
    • starke Bremsmanöver (sog. “Kanadier”), die zur Beschädigung der Eisfläche führen
    • Betreten der Eisbahn ohne Schlittschuhe
    • Rauchen auf der Eisfläche, Mitbringen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern,
    • Essen und Getränke auf dem Eis sowie deren Abstellen auf der Bande
    • Benutzung von Rennschlittschuhen, Schlägern oder Pucks während des öffentlichen Eislaufes
    • Laufen gegen die allgemeine Laufrichtung
    • Werfen von Schneebällen
    • Wegwerfen von Papier und anderen Gegenständen
    • Mitnehmen von Stöcken usw. auf die Eisfläche
    • Auf der Bande sitzen
  5. Die Eissportarena behält sich vor, die Eisfläche nach Bedarf zu verkleinern oder Teile der Eisfläche (z. B. für Kinder und Kunstlauf) von der allgemeinen Lauffläche abzutrennen.
  6. Für die Garderobe wird nur gehaftet, wenn diese Ordnungsgemäß gegen eine Garderobenmarke abgegeben wird. Die Rückgabe erfolgt nur gegen Ablieferung der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung des Empfängers. In der Gebühr für die Garderobenanlage ist die Versicherung der abgegebenen Sachen eingeschlossen. Bargeld und Tascheninhalt sind nicht versichert.
    Kleidungsstücke und andere Gegenstände, die nicht in der Garderobe abgegeben sind, dürfen nicht an anderen Stellen der Eissportarena abgelegt werden.
  7. Die Benutzung aller Einrichtungen der Eissportarena geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden, die aus Anlass des Besuches dieser Anlage entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.
  8. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Eislaufordnung erfolgt Verweisung aus der Eissportarena ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
    Der ESV Bergisch Gladbach e. V. kann ein dauerndes oder befristetes Betretungsverbot der Eisfläche aussprechen.
  9. Beanstandungen nimmt das Ordnungspersonal entgegen und schafft, soweit möglich, sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche, Anregungen und Beschwerden bitten wir uns mitzuteilen.