Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (vgl. https://www.land.nrw/corona/faq) ist der Zutritt zur Eissportarena ab 24.11.21 nur noch für geimpfte oder genesene Personen mit entsprechendem Nachweis gestattet. Dies gilt sowohl für öffentliche Laufzeiten, als auch den Vereinssport und für Zuschauer bei Sportveranstaltungen. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gelten die 2G-Regeln nicht.
Alle Besucher müssen entsprechend einen Nachweis der Immunisierung direkt beim Zutritt zur Eissportarena vorzeigen. Zur Überprüfung der Impfzertifikate wird zumindest in Stichproben auch ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier durchgeführt.
Bleiben Sie gesund!
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