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Hygienekonzept Eissportarena 2021/22

Hygienekonzept Eissportarena 2021/22

Damit sich alle Gäste auch in der Saison 2021/22 bei uns bestens aufgehoben fühlen, haben wir unser Hygiene- & Präventionskonzept aktualisiert. Dieses enthält alle behördlichen Vorgaben. Anpassungen können vorgenommen werden, aber von den aufgestellten Hygieneregeln wird nicht abgewichen.

Grundlage unseres Hygienekonzepts ist die jeweils gültige Fassung der Coronaschutzverordnung des Land NRW.

Der allgemein bekannte 3G-Grundsatz (getestet, geimpft oder genesen) und die Einhaltung der Masken- und Abstandsregelung sind der zentrale Bestandteil unseres Präventionskonzeptes. Dazu kommt die besondere Beachtung der Hygiene. Die Bereitstellung und regelmäßige Anwendung von Desinfektionsmitteln zur Hand- und Equipmentdesinfektion wird garantiert.

Die Nutzung der Eissportarena ist nur für geimpfte, getestete oder genesene Personen möglich! Ein entsprechender Nachweis sowie ein Identitätsnachweis sind mitzuführen und beim Eintritt und auf Verlangen vorzuzeigen. Der negative Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bei Schülern über 16 Jahren gilt der Schülerausweis als Testnachweis, Kinder unter 16 Jahren müssen lt. Corona-Schutzverordnung keinen weiteren Nachweis vorzeigen.

Verdachtsfälle COVID-19:

Wer in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid-19-Erkrankten hatte, selbst erkrankt ist oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, dem ist das Betreten der Eishalle untersagt! Eine Benutzung der Eishalle ist nur gesunden Gästen möglich. Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Halle umgehend verlassen bzw. dürfen diese erst gar nicht betreten. Solche Symptome sind:

  • Husten, Fieber (ab 38 °C), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
  • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im selben Haushalt vorliegen

Folgende Maßnahmen und Vorgaben gelten bis auf weiteres, um die Hygiene und den erforderlichen Abstand der Besucher untereinander und zum Personal sicherzustellen:

Allgemeine Hygieneregeln:

Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,50 m) und Maskenpflicht in allen Bereichen außerhalb der Eisfläche. In Laufpausen ist der Mindestabstand auch auf der Eisfläche einzuhalten.

Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmung) sind zu unterlassen, die Hust- und Nies-Etikette ist zu beachten.

Eingangsbereich / Kasse

  • Der Eingang und Ausgang der Eissportarena erfolgt über getrennte Türen, hierzu sind die Hinweisschilder zu beachten.
  • Besucherlenkung: Besucher mit eigenen Schlittschuhen können bei größerem Andrang direkt aus dem Eingangsbereich in die Eishalle geleitet werden, nur wer Leihschlittschuhe benötigt, geht dann in den Anschnallraum und von dort aus in die Halle.
  • Verhaltensregeln werden auf Plakaten und Aufstellern in ausreichender Anzahl in der Eissportarena angebracht und aufgestellt.
  • Das Personal an der Kasse arbeitet hinter Sicherheits- oder Plexiglas.
  • Eintrittskartenvorverkauf Online entzerrt die Wartesituation am Eingang.
  • In der Halle hängen QR-Codes aus, über die sich jeder Besucher in unserer Kontaktdatenerfassung registrieren kann, dies gewährleistet die Kontakt-Nachverfolgbarkeit im Falle von Infektionen.
  • Alle Gäste der Eissportarena über 6 Jahre tragen bei Betreten eine Mund- Nasenabdeckung. Diese ist im gesamten Gebäude außerhalb der Eisfläche zu tragen.
  • Das Team der Eissportarena trägt bei direktem Gästekontakt ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung.
  • Die Gäste haben beim Betreten der Eissportarena die Hände an einem Desinfektionsmittelspender entsprechend zu desinfizieren.

Anschnallraum/Sanitärräume/Verkehrsflächen

  • Für die während der öffentlichen Eislaufzeit geöffneten WC-Anlagen der Eissporthalle gelten Zugangsbeschränkungen (Damen WC max. 3 Personen, Herren WC max. 5 Personen).
  • In den Sanitäranlagen steht Flüssigseife zur regelmäßigen Handhygiene zur Verfügung.
  • Das Leihen von Schlittschuhen, Helmen und Lauflernhilfen ist möglich, die Leihmaterialien werden oberflächlich desinfiziert, nach Rückgabe der Schlittschuhe erfolgt zudem eine gesonderte Desinfektion des Innenschuhs.
  • Die zeitlichen Unterbrechungen in der Belegung zwischen Trainingsbetrieb und öffentlichem Eislaufen werden dazu genutzt, um eine Desinfektion der häufig benutzten Oberflächen (Türgriffe, Bandentüren etc.) durchzuführen, zudem wird der Müll entsorgt und ggfs. der Vorrat an Flüssigseife aufgefüllt.

Eisfläche / Begrenzung der Besucherzahl

  • Die Anzahl der Eisläufer auf der Eisfläche (ca. 1.800qm) ist während der öffentlichen Laufzeit auf maximal 300 Personen pro Zeitfenster von maximal 3,5 Stunden begrenzt.
  • Begleitpersonen müssen sich ebenfalls registrieren und können auf den Sitzplatztribünen Platz nehmen. Stehend an der Bande zur Eisfläche ist der Aufenthalt untersagt.
  • Auf der Tribüne und im Umlauf der Eisfläche ist der Mindestabstand von 1,50 m zu jeder Zeit einzuhalten. Auch auf der Eisfläche ist nach Möglichkeit dieser Mindestabstand zu anderen Eisläufern einzuhalten.
  • Das Feiern von Kindergeburtstagen in der Eissportarena ist weiterhin möglich, jedoch auf maximal 11 Teilnehmer insgesamt beschränkt.
  • Zwischen den Öffnungszeitenblöcken der öffentlichen Laufzeit wird eine Pause von mindestens 30 Minuten eingehalten, während der die Halle vom Publikum vollständig zu räumen ist.
  • Kita-, Schul- und Geburtstagsgruppen sind für die Erfassung der Kontaktdaten selbst verantwortlich und bewahren diese 4 Wochen auf.

Zuschauer bei Eishockeyspielen

  • Für Zuschauer bei Eishockeyspielen gilt Maskenpflicht innerhalb der Arena bist zum Erreichen des Platzes, dort kann die Maske abgenommen werden.
  • Speisen und Getränke dürfen nur am Platz verzehrt werden.
  • Auf der Tribüne und im Umlauf der Eisfläche ist der Mindestabstand von 1,50 m zu jeder Zeit einzuhalten.

Wir freuen uns auf eine unbeschwerte und sportlich aktive Eislaufsaison und sind überzeugt, dass unsere Maßnahmen ihren positiven Beitrag dazu leisten werden.

(Stand: 12.10.2021)

Über den Autor

Eismeister administrator